

Planungsrechtliche Situation
Planungsrechtliche Situation
Planungsrechtliche Situation
Biogasanlage darf wachsen
Biogasanlage darf wachsen
Biogasanlage darf wachsen
Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreis Stade ist dem Plangebiet eine Funktion als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung, hier Sandabbau, zugewiesen. Die östlich angrenzenden Flächen sind funktional als Vorranggebiete für die Abfallentsorgung ausgewiesen. Im Hinblick auf die potenziellen Synergien mit der bereits vorhandenen Biogasanlage und die umgebenden gewerblichen Einrichtungen wird davon ausgegangen, dass die grundsätzlichen Abweichungen von den Aussagen der Raumordnung vertretbar sind. Hier sollen die zuständigen Behörden, insbesondere der Landkreis Stade, frühzeitig in die Konkretisierung des Projektes eingebunden werden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan 2010 der Hansestadt Buxtehude ist das Plangebiet derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die bestehende Biogasanlage wurde durch die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes als Ver- und Entsorgungsfläche für erneuerbare Energien dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist für die Realisierung zu ändern, ein Bebauungsplan im Parallelverfahren aufzustellen, um Baurechte zu schaffen.
27. Februar 2025
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